Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Über 70 Prozent der Brände ereignen sich nachts. Nachts ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet.
Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung, nicht durch Verbrennungen. Kinder sind dabei besonders gefährdet – sie verhalten sich bei Feuer anders als Erwachsene. Häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte.
Schon seit 2013 gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht in Nordrhein-Westfalen.
Laut Landesbauordnung sind Rauchwarnmelder SEIT 2013 Pflicht bei Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis 2016. Diese Pflicht gilt sowohl für vermieteten Wohnraum, als auch für selbst genutztes Wohneigentum.
Rauchwarnmelder dürfen nicht einfach irgendwie montiert werden, es müssen die Anforderungen der DIN 14676 erfüllt sein.
Denn für die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht ist kein Kontroll- bzw. Aufsichtssystem vorgesehen. Für den Fall, dass jedoch Menschen bei einem Brand sterben, werden die Begleitumstände durch Gutachter, Versicherer oder sogar durch die Staatsanwaltschaft untersucht, um Haftungsfragen zu klären.