Rechtliche Rahmenbedingungen für Rauchmelder

Rechtliche Rahmenbedingungen der Landesbauordnung / DIN 14676 müssen bei Installation beachtet werden.

Ziel dieser Norm ist es Menschen die in den betroffenen Gebäuden wohnen frühzeitig vor einem Wohnungsbrand zu warnen und Leben zu retten.

Somit ist neben der Frage, wo in der Wohnung ein Rauchwarnmelder montiert werden muss, auch die Frage, welcher montiert wird, um eine dauerhafte zuverlässige Alarmierung über die Lebensdauer des RWM zu garantieren, entscheidend.

Daher verwenden wir Rauchwarnmelder mit:

  • 10 Jahres-Batterie, Q-LABEL (geprüfte Langlebigkeit)
  • Verschmutzungskompensation (Raucherkennungssicherheit)
  • Selbsttest ohne optische Anzeige (Schlafzimmerfreundlichkeit)